Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Mietwagen- und Omnibusverkehr
des Unternehmers: RC Reiseservice, in M-Gladbach
§1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen.
2. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande. Der Unternehmer
bestätigt die Daten zur Durchführung des Transfers, oder der Reise, nach Erhalt der
unterschriebenen Bestätigung des Auftraggebers. Dies erfolgt per E - Mail, Fax oder per Post.
3. Bei Fahrten zu den Flughäfen reicht nur die mdl. Absprache zwischen beiden Parteien.
4. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung des Unternehmers vom Inhalt ab, so muss sich der
Besteller innerhalb einer Woche nach Erhalt des Auftrages melden. Wenn kein Wiederspruch
eingelegt wird gelten die Daten der zugestellten Auftragsbestätigung.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages
maßgebend. § 1Abs. 3 und § 3 bleiben unberührt.
2. Die Leistung umfasst durch die Bestätigung, die Bereitstellung des Fahrzeuges mit Fahrer und die
Durchführung der Beförderung lt. Daten des Auftrages.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
a. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufs der Fahrt,
b. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftige
Personen,
c. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im
Fahrgastraum zurücklässt,
d. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
e. die Information über Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften und die Einhaltung der
sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Das Unternehmen hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund eine Erklärung abzugeben.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Unternehmers möglich. Sie
bedürfen der schriftlichen oder mdl. Form, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
3. Änderungen der Personenanzahl für die gebuchte Fahrt, z.B. Rückfahrt (Abholung) sind direkt
bei der Hinfahrt mitzuteilen. Etwaige Mehrkosten durch Rücktransport sind vom Kunden
zuzahlen.
§ 4 Preise und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Dieser ist bei Kurztouren, Umkreis von
100 km, z.B. Flughafentransfer bei Ankunft am Flughafen in bar zu zahlen. Ist nur eine Abholung
am Flughafen bei Ankunft vom Urlaub vereinbart, wird der Preis für die Rücktour als Vorkasse
geleistet. Der Besteller erhält einen INFO Zettel, der den Treffpunkt beinhaltet sowie eine
Handynr., damit der Kunde, falls er den Parkplatz nicht findet, sich informieren kann, wo sich der
Fahrer mit dem Fahrzeug befindet.
2. Wenn die geplante Zeit der Landung ab 90 Minuten verspätet ist, wird keine Garantie für die
Abholung gegeben. Für die neue Ankunftszeit wird versucht ein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen.
3. Ist kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wird der bereits in Vorkasse bezahlte Betrag für die
Rückfahrt zurück erstattet.
4. Bei Stammkunden, die schon mal am Flughafen abgeholt wurden, und den Sonderparkplatz P 12A
kennen, werden bei einer erneuten Anfahrt gefragt, ob Sie den Ankunftszettel benötigen. Sollte
der Kunde den Infozettel nicht haben wollen, geht das Risiko auf den Kunden bei der Abholung
über. Es werden dann keine Fremdkosten, sowie Rückzahlungen der bereits in Vorlage
getätigten Kosten erstattet.
5. Sollte der Kunde am FH DUS nicht nach 45 Minuten auf dem vereinbarten Parkplatz sein, muss
er ab dieser Zeit die Parkgebühren übernehmen. Diese sind direkt bei dem Fahrer bar zu
bezahlen. Je angef. 15 Minuten 1,50 €. Es gelten die Gebühren die an dem Tag am FH DUS
gültig sind.
6. Bei schriftlichen Bestätigungen sind die Zahlungen lt. Auftrag, Anzahlung und Restzahlung, folge
zu leisten ( Terminzahlung ). Sonst hat der Unternehmer das Recht die gebuchte Fahrt zu
stornieren.
7. Nebenkosten wie Park-, Maut- und Straßengebühren sind nicht im Mietpreis enthalten, außer
wenn etwas anderes vereinbart wurde.
8. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
9. Ab einer Entfernung von 400 km übernimmt der Auftraggeber die Übernachtungskosten mit
Verpflegung ( eine warme Mahlzeit ), diese sind auch von ihm zu buchen. Dies wird in der
Auftragsbestätigung dann auch genau beschrieben, falls dies in Anspruch genommen wird.
10. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich
berechnet.
11. Sollte nach Fahrtende eine grobe Verunreinigung des Busses festgestellt werden, kommt der
Auftraggeber für die Endreinigung auf. Die Reinigung wird durch unser Personal, oder eine
Reinigungsfirma durchgeführt.
12. Die Geltendmachung von Kosten gegenüber dem Unternehmer, die aus Beschädigungen
entstehen, bleibt ebenfalls unberührt.
§ 5 Rücktritt/ Stornierung durch den Besteller
Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das
Unternehmen einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung des vereinbarten Mietpreises.
Diese sind:
Ab Vertragsbeginn bis 31 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 10 %
bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 20 %
ab 29 bis 21 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 30 %
ab 20 bis 15 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 40 %
ab 14 bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 50 %
ab 6 bis 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt wird 70 %
ab 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt wird 100 %
§ 6 Haftung
1. Das Unternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder
Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.B. Krieg,
Feindseeligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Demonstrationen, oder Behinderung durch
Staatsorgane oder andere Personen, wird die Haftung ausgeschlossen.
§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Ist in beiden Sachen der Betriebssitz des Unternehmers.
2. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
maßgeblich.
§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Mietwagenverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zu folge.